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Legal Highs in Deutschland

Legal Highs in Deutschland

Alles, was Sie über Legal Highs und Forschungschemikalien in Deutschland wissen sollten

Die Nachfrage nach und das Angebot an sogenannten „Legal Highs”, auch bekannt als Designerdrogen oder neue psychoaktive Substanzen (NPS), hat in den letzten Jahrzehnten erheblich zugenommen. Diese Substanzen werden oft online unter alternativen Bezeichnungen wie Forschungschemikalien, Laborreagenzien oder Sammlerstücke vermarktet und in der Regel mit dem Hinweis versehen, dass sie nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind.

Deutschland hat aufgrund seiner zentralen Lage, seiner starken chemischen Industrie und seines sich historisch entwickelnden Rechtsrahmens eine bedeutende Rolle auf dem europäischen Markt für solche Substanzen gespielt. Die Verfügbarkeit und Legalität haben sich jedoch häufig geändert, da die Vorschriften als Reaktion auf neu auftretende Substanzen erweitert wurden .


Was sind „Legal Highs”?

Legal Highs ist ein nicht-wissenschaftlicher Oberbegriff, der häufig verwendet wird, um neuartige psychoaktive Substanzen (NPS) zu beschreiben. Dabei handelt es sich um synthetische oder halbsynthetische Verbindungen, die die Wirkung kontrollierter Substanzen nachahmen sollen, während sie zunächst nicht unter die bestehenden Drogengesetze fallen.

Aus regulatorischer und chemischer Sicht bestehen diese Substanzen aus einer Vielzahl von Molekülstrukturen und können unter folgenden Kategorien vermarktet werden:

Es ist wichtig zu beachten, dass viele dieser Produkte ausdrücklich als nicht für den menschlichen Verzehr geeignet gekennzeichnet sind und für Zwecke wie chemische Forschung, analytische Referenz oder industrielle Verwendung verkauft werden. Jede Diskussion über psychoaktive Wirkungen spiegelt gemeldete Klassifizierungen oder behördliche Beschreibungen wider, nicht die zugelassene oder beabsichtigte Verwendung.


Historischer Kontext: Legal Highs und Forschungschemikalien in Deutschland

Deutschland blickt auf eine lange Geschichte der chemischen und pharmazeutischen Forschung zurück, die indirekt die Entstehung von Forschungschemikalien in Europa beeinflusst hat. In den frühen 2000er Jahren, als internationale Drogenkontrollabkommen ausgeweitet wurden, begannen Hersteller mit der Entwicklung neuer Verbindungen, die vorübergehend nicht reguliert waren.

Als Reaktion darauf führte Deutschland zunehmend umfassende Gesetze ein, insbesondere das Gesetz über neue psychoaktive Substanzen (NpSG) im Jahr 2016. Dieses Gesetz verlagerte den rechtlichen Ansatz vom Verbot einzelner Substanzen zum Verbot ganzer Gruppen von Verbindungen auf der Grundlage ihrer chemischen Struktur. Infolgedessen wurden viele Substanzen, die zuvor als „Legal Highs” bezeichnet wurden, unabhängig von ihrer spezifischen Zusammensetzung kontrolliert.

Seitdem werden in Deutschland vermarktete Substanzen oft streng als nicht konsumierbare Materialien eingestuft, und die Vollzugsbehörden aktualisieren regelmäßig die Klassifizierungen, sobald neue Verbindungen auf den Markt kommen.


Kategorien, die häufig mit neuen psychoaktiven Substanzen in Verbindung gebracht werden

Aus informativer Sicht gehören zu den Substanzen, die historisch mit dem Markt für legale Rauschmittel in Verbindung gebracht werden, unter anderem:

  • Kräutermischungen, die nicht kontrollierte Pflanzenstoffe enthalten

  • Synthetische Verbindungen, die als analytische Standards verkauft werden

  • Laborreagenzien mit psychoaktiven Analoga

Diese Kategorien werden in der regulatorischen und akademischen Literatur beschreibend verwendet und bedeuten nicht, dass ihre Verwendung, Sicherheit oder Legalität bei Einnahme genehmigt ist.


Regulatorische und sicherheitsrelevante Überlegungen

Da viele neue psychoaktive Substanzen schneller auf den Markt kommen, als sie wissenschaftlich bewertet werden können, liegen oft nur begrenzte toxikologische, pharmakologische oder langfristige Sicherheitsdaten vor. Aus diesem Grund warnen die deutschen und EU-Behörden immer wieder davor, dass solche Substanzen unbekannte Risiken bergen können.

Dementsprechend:

  • Diese Produkte sind nicht als Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel oder Arzneimittel zugelassen

  • Sie werden nicht für den menschlichen Verzehr verkauft

  • Der Besitz, der Vertrieb oder die Verwendung kann je nach Einstufung unter das Straf- oder Verwaltungsrecht fallen.


Online-Verfügbarkeit und rechtliche Hinweise

Historisch gesehen haben Online-Marktplätze eine Rolle beim Vertrieb von Forschungschemikalien und verwandten Materialien in ganz Europa gespielt. Anbieter betonen in der Regel:

  • Rechtliche Hinweise zum Status als Nicht-Verbrauchsgut

  • Chemische Reinheit für Labor- oder Analysezwecke

  • Einhaltung der geltenden nationalen Vorschriften

Die Rechtslage kann sich jedoch schnell ändern, und die Präsenz eines Produkts auf einer Website garantiert nicht dessen Rechtmäßigkeit nach deutschem Recht.


Fazit

Der Begriff „Legal Highs” spiegelt eher eine Phase in der Geschichte der Drogenpolitik wider als eine klare oder stabile Rechtskategorie. In Deutschland haben regulatorische Entwicklungen den Umfang der Substanzen, die legal vertrieben werden dürfen, selbst für nicht konsumierbare Zwecke erheblich eingeschränkt.

Heute werden Substanzen, die früher mit Legal Highs in Verbindung gebracht wurden, vor allem im rechtlichen, forensischen und gesundheitspolitischen Kontext diskutiert, wobei der Schwerpunkt auf Regulierung, Risikobewusstsein und den Herausforderungen der Kontrolle sich schnell entwickelnder chemischer Verbindungen liegt.